Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

MenschHund! ist ein Einzelunternehmen, welches auf der Website www.hundwerkszeug.de ein Partnerprogramm betreibt und verwaltet, durch das andere Einzelpersonen und Unternehmen (Publisher) Waren und Dienstleistungen von MenschHund! im Wege des Affiliate-Marketings bewerben und vermarkten und dadurch Einnahmen erzielen können. Diese AGBs beziehen sich auf das Angebot eines Affiliatepartnerprogramms von MenschHund!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Affiliate-Partnerprogramm von MenschHund!


1.  Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen MenschHund!, An den Wulzen 1, 15806 Zossen (nachfolgend „MenschHund!“ genannt) und Publishern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen MenschHund! und den Publishern, bzgl. der Nutzung im Rahmen des Affiliatepartnerprogramms von MenschHund! angebotenen Dienstleistungen und Produkte.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Verträge.

1.2 Mit Registrierung als Publisher akzeptiert der Publisher den Vorrang dieser AGB vor seinen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3 Die Nutzung des Affiliatepartnerprogramms von MenschHund! ist juristischen und natürlichen Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Vertragsgegenstand

2.1 MenschHund! betreibt und verwaltet das MenschHund! Partnerprogramm. Beteiligte des Partnerprogramms sind Publisher und MenschHund!.
Publisher sind natürliche oder juristische Personen, die MenschHund! zur Vermarktung von Waren und Dienstleistungen einen Platz auf ihrer Werbefläche zur Verfügung stellen, oder selbst Betreiber eines Netzwerkes sind, an dem wiederum weitere Publisher („Sub-Publisher“) angeschlossen sind.
MenschHund! als Advertiser vermarktet und bewirbt Waren und Dienstleistungen mit Werbemitteln wie z.B. Bannern, Produktdaten, Text-Links, E- Mails, Videos oder im Rahmen des Suchmaschinen-Marketings.

2.2 Publisher nehmen am Partnerprogrammen teil und platzieren die Werbemittel von MenschHund! auf ihren Werbeflächen. Klickt ein Dritter, z.B. ein Endkunde, auf ein Werbemittel und kommt es im Folgenden dadurch zu einem im Rahmen des Partnerprogramms näher bestimmten Geschäftsabschluss mit MenschHund!, erhält der Publisher von MenschHund! für die erfolgreiche Vermittlung von Endkunden an MenschHund! eine erfolgsabhängige Vergütung.
Geschäftsabschlüsse in diesem Sinne sind Handlungen, die einen Anspruch auf Vergütung begründen. Ein Geschäftsabschluss ist der Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen („Sale“).

2.3 MenschHund! überwacht und protokolliert die Geschäftsabschlüsse (,,Tracking"), stellt dem Publisher eine Übersicht darüber zur Verfügung und rechnet diese ab. Das Tracking von MenschHund! ist für die Frage, ob ein Geschäftsabschluss vermittelt worden ist und die sich daraus ergebende Berechnung der Vergütung allein maßgeblich.

2.4 Die Teilnahme am MenschHund! Affiliate-Partnerprogramm ist für Publisher kostenlos.

2.5 In seinem Konto kann der Publisher seine Einnahmen sehen, seine Werbemittel auswählen und auf der Werbefläche integrieren.

2.6 MenschHund! trägt dafür Sorge, dass die Daten der zur Verfügung gestellten Anwendungen aktuell, vollständig und richtig sind. Durch die Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es kurzzeitig vorkommen, dass einzelne Funktionen nicht zur Verfügung stehen, weil sie gewartet oder verbessert werden. MenschHund! wird Störungen oder Ausfälle unverzüglich beheben, soweit dies tatsächlich möglich und insbesondere aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zumutbar ist und die Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind.

2.7 MenschHund! ist bestrebt, das Affiliateprogramm kontinuierlich weiter zu entwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung können einzelne Anwendungen durch MenschHund! verbessert, erweitert oder unwesentlich verändert werden. Dies beinhaltet, Funktionalitäten oder andere Teile des Dienstes teilweise oder komplett einzustellen, soweit dies nicht zu einer nicht nur unwesentlichen Umgestaltung der Leistungen von MenschHund! führt. Das Recht zur Leistungsänderung besteht insbesondere, wenn diese Änderung branchenüblich ist oder durch Änderung der Gesetzeslage oder aufgrund der Rechtsprechung eine Verpflichtung besteht.

3. Vertragsschluss

3.1. Zur Teilnahme am MenschHund! Partnerprogramm muss sich der Publisher auf der Webseite von MenschHund! (www.hundwerkszeug.de) registrieren. Nach der Registrierung kann er die Werbung auf seiner Werbefläche anzeigen.

3.2 Registrieren können sich juristische Personen oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder Publisher muss zudem über ein Bankkonto verfügen. MenschHund! behält sich vor, die Personalien des Publishers zu prüfen. Die Registrierung beim MenschHund! Partnerprogramm ist nicht übertragbar.

3.3 Mit dem vollständigen Ausfüllen des Registrierungsformulars und dem Akzeptieren dieser Publisher AGB gibt der Publisher ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme MenschHund! Partnerprogramm mit dem Inhalt dieser Publisher AGB ab.
Nimmt MenschHund! das Angebot an, erhält der Publisher eine Bestätigungs-E-Mail. MenschHund! behält sich vor, die Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden die mit dem Registrierungsformular übermittelten Daten unverzüglich gelöscht.

3.4 Durch Klick auf den Aktivierungslink in der Bestätigungs-E-Mail und der Eingabe der Zugangsdaten kann das MenschHund! Partnerprogramm erstmals vollständig genutzt werden. Im Bereich für registrierte Mitglieder erhält der Publisher eine Übersicht über die jeweils aktiven Werbemittel, die er nutzen kann, über seine Verkäufe, Gutschriften und weitere Informationen, die im Rahmen seiner Publishertätigkeit von Belang sind. Es können sämtliche persönliche Angaben und Informationen überprüft, geändert und die Teilnahme am Partnerprogramm insgesamt beendet werden.

4. Einräumung von Rechten, Pflichten, Eigenwerbung


4.1 Die Parteien gewähren einander während der Laufzeit dieses Vertrags jeweils eine nicht-übertragbare, gebührenfreie, räumlich unbeschränkte, einfache Lizenz zur Verwendung ihrer jeweiligen Marken- und Unternehmenskennzeichen.

4.2. Der Publisher verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten (E-Mail- Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des Publisherkontos über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist MenschHund! unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter info@mensch-hund-lernen.de zu informieren.

4.3 Mit der Einbindung der entsprechenden Werbung auf seiner Werbefläche garantiert der Publisher, dass diese, und die Werbetätigkeiten insgesamt
a) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder
(b) nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

4.4 Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung von MenschHund! enthält, ist das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung (,,Spam") zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.

5. Missbrauch

5.1 Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, diese AGB, etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen und das Prinzip des MenschHund! Programms verstoßen ist untersagt.

5.2 Dem Publisher ist es insbesondere untersagt zu versuchen, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte unter Verwendung der ihm im Rahmen des Partnerprogramms überlassenen Werbemittel, Tracking-Links und/oder sonstigen technischen Hilfsmitteln mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Geschäftsabschlüsse herbeizuführen:

a) Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen oder Online-Registrierung.
b) Verwendung von für MenschHund! oder Dritten rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Werbefläche ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von MenschHund!

5.3 Jede Form des Missbrauchs führt zu einer sofortigen Sperre des Publisher-Kontos. Im Fall der Kündigung richtet sich die Abwicklung des Vertrages nach Ziff. 7 dieser Publisher AGB. Im Übrigen entsteht für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse kein Vergütungsanspruch des Publishers.

5.4. Der Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen jeweils eine von MenschHund! nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Publisher-Konto vorhandene und bestätigte Guthaben.

6. Vergütung

6.1. Die Vergütung beträgt den von MenschHund! dem Publisher angebotenen Prozentsatz vom Nettoverkaufspreis des verkauften Produkts/Dienstleistung. Ist der Publisher umsatzsteuerpflichtig, wird die Umsatzsteuer extra ausgewiesen.
MenschHund! kann die Konditionen des Partnerprogramms mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ein Anspruch des Publishers auf den Betrieb eines Programms zu bestimmten Konditionen oder überhaupt gegen MenschHund! besteht nicht. Die Konditionen des Partnerprogramms können im Publisherkonto abgerufen werden. Neben dieser Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten etc.

6.2 Der Anspruch auf die Zahlung der erfolgsabhängigen Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

a) durch die Werbetätigkeit ist ein Geschäftsabschluss eines Endkunden mit MenschHund! zustande gekommen.
b) der Geschäftsabschluss ist von MenschHund! protokolliert (,,getrackt") worden.
c) der Geschäftsabschluss ist durch MenschHund! freigegeben und bestätigt worden und
d) es liegt kein Missbrauch im Sinne der Ziff. 5 dieser Publisher AGB vor.

6.3 MenschHund! richtet ein Publisher-Konto ein, über das die Zahlung der Vergütung abgewickelt wird. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren, d.h. anstelle der Rechnungsstellung schreibt MenschHund! die jeweilige Vergütung dem Publisher-Konto gut. Das Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst.

6.4. Bei Erreichung des Mindestauszahlungsbetrages von 25 EUR wird zu Beginn des Folgemonats ein entsprechender elektronischer Gutschriftsbeleg erstellt, und die Gutschrift gebührenfrei auf die angegebene Bankverbindung ausgezahlt. Sofern weder ein deutsches, noch ein Bankkonto mit IBAN/BIC vorliegt, erfolgt die Auszahlung erst ab einem Guthaben von 200 EUR gegen Ausgleich der entsprechenden Bankgebühren, die vom Guthaben abgezogen werden.

6.5. Einwände gegen die Abrechnung müssen MenschHund! spätestens 14 Tage nach Abrechnungsdatum schriftlich angezeigt werden. Danach gilt der Auszahlungsbetrag als genehmigt. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung über die Einwände, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

6.6 Eine Auszahlung eines Guthabens unter dem Mindestauszahlungsbetrag von 25 EUR bzw. 200 EUR im Falle eines Kontos, das nicht über das IBAN/BIC System verfügt, ist gegen Erstattung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 5 EUR möglich. Die Gebühr wird vom auszuzahlenden Betrag einbehalten.
6.7 Soweit am Ende eines Monats der Mindestauszahlungsbetrag nicht erreicht wurde, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen und verbleibt auf dem Publisher-Konto.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag über die Teilnahme am MenschHund! Partnerprogramm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können jederzeit in Textform kündigen, der Publisher kann zusätzlich mit der Funktion „Mitgliedschaft beenden" in seinem Konto kündigen.

7.2 Geschäftsabschlüsse, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung über die Werbefläche vermittelt wurden, werden nach Zugang der Kündigung unter Beachtung der Vorschriften von Ziff. 6 abgewickelt. Das eventuell vorhandene Restguthaben wird dem Publisher mit der Beendigung des Vertrages gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR ausgezahlt. Beträgt das Guthaben zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als 5 Euro, findet keine Auszahlung statt.

7.3 Mit der Beendigung der Teilnahme am MenschHund! Partnerprogramm wird der mit der Registrierung gespeicherte Datensatz nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vollständig gelöscht.

7.4 Wurde dem Publisher aufgrund von Missbrauch gem. Ziff. 5 gekündigt, wird vom Guthaben die Vertragsstrafe gemäß Ziff. 5.3 einbehalten

8. Beendigung der Teilnahme durch MenschHund! aufgrund von Inaktivität/Verjährung

8.1 Sind dem Publisher-Konto über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach der Registrierung keine Provisionen gutgeschrieben worden, behält sich MenschHund! vor, dieses zu schließen und die Registrierung zu löschen. Eine erneute Registrierung ist möglich.

8.2 Die einzelnen Provisionen verjähren innerhalb von drei (3) Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie dem Konto jeweils gutgeschrieben worden sind.

9. Freistellung bei Vertragsverletzung

Neben der Kündigung behält sich MenschHund! bei erheblichen Verstößen auch weitere rechtliche Schritte vor. Verstößt der Publisher oder dessen Sub-Publisher gegen diese Bestimmungen und wird MenschHund! aufgrund dieser Vertragsverletzung von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist MenschHund! berechtigt, vom Publisher die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände zu verlangen, die MenschHund! aufgrund des Verstoßes entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden.

10. Haftung und Haftungsbeschränkung

10.1 MenschHund! ist für den Inhalt von Websites Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.

10.2 Im Übrigen besteht - gleich aus welchem Rechtsgrunde - eine Haftung nur:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit.

10.3 Die Haftung nach Ziff. 10.2.b ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Zur Nutzung des Partnerprogramms und der Anwendungen ist es erforderlich, bestimmte technische Systeme, wie Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter einzusetzen, durch die dem Publisher weitere Kosten entstehen können. MenschHund! stellt derartige Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen nicht zur Verfügung und übernimmt deshalb auch keine Haftung für Leistungen Dritter.

11.2 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von MenschHund! übertragen werden.

11.3 Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

11.4 Auf diese AGB und die vertragliche Beziehung mit dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

11.5 Als Gerichtsstand gilt Zossen als vereinbart, sofern der Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11.6 Soweit einzelne Klauseln dieser Publisher AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

11.7 Die jeweils gültigen AGB werden auf der der Website von MenschHund! bereitgestellt, so dass der Publisher sie lesen, herunterladen und speichern kann. Gespeichert werden die AGB bei MenschHund! nach Vertragsschluss mit den Publishern jedoch nicht.

11.8 Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.